2.1 Passt das start-up!-Konzept zu unserer Gemeinde?

Unbedingte Grundvoraussetzung für die Durchführung des start up!-Projektes in einer Gemeinde oder Region sind eine hohe Motivation des Leitenden, die Bereitschaft, sich auf die Jugendlichen einzulassen und die Gemeinde ein Stück weit für sie zu öffnen.

Sind diese Grundvoraussetzungen gegeben, dann lässt sich eigentlich für alles andere – mit mehr oder weniger Mühe – eine Lösung finden. Zu berücksichtigende Faktoren sind:

Wie groß ist das Potential an Teilnehmenden?

Die Frage zielt darauf, sich klar zu machen, ob überhaupt genügend Jugendliche in der Gemeinde vorhanden sind, die sich anmelden könnten. Wenn an einer Konfergruppe  10 Konfis teilnehmen, wird es vermutlich schwer, daraus eine achtköpfige start up!-Gruppe zusammenzustellen. Natürlich können aber auch die in den vergangenen Jahren Konfirmierten eingeladen werden oder Jugendliche einbezogen werden, die nicht den Konfirmandenunterricht besucht haben oder nicht evangelisch sind. Allerdings sollte die Altersspanne nur in Ausnahmefällen höher als 2 Jahre sein. Eine weitere Möglichkeit ist es, start up! als gemeindeübergreifendes Projekt mit der Nachbargemeinde durchzuführen oder auch auf eine ganze Region auszuweiten.

Wird das Konzept von den verantwortlichen Gremien unterstützt?

Das start up!-Projekt ist ohne eine breite Unterstützung in der Gemeinde kaum sinnvoll durchzuführen. Die Jugendlichen sollen ja in der Gemeinde heimisch werden, in Praxisprojekten mitarbeiten und die Chance haben, auch selbst Gemeinde zu gestalten. Dies setzt die Unterstützung durch Jugendausschuss und Kirchenvorstand voraus.

Ist im Team genügend Kompetenz vorhanden, um das Projekt durchzuführen?

Mit Hilfe der Ablaufpläne im zweiten Teil dieser Arbeitshilfe kann das Projekt relativ leicht umgesetzt werden. Allerdings ist eine gewisse inhaltliche Kompetenz der Teamer und natürlich Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen wichtig.
Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit teilweise mit externen Referenten zu arbeiten.

Wie sieht das persönliche Zeitbudget aus?

Das start up!-Projekt kostet einiges an Arbeitszeit: 14-tägige Treffen, Teamtreffen, Vorbereitungen für die Abende, Begleitung der Teilnehmenden in den Praxisphasen und weitere organisatorische Tätigkeiten. Da die individuellen Voraussetzungen hier doch sehr unterschiedlich sind, ist es schwer, pauschal eine Stundenzahl zu nennen, aber klar ist, dass start up! in der persönlichen Jahresarbeitszeitplanung angemessen berücksichtigt werden muss.
Zu überlegen ist sicher auch, ob es von KollegInnen an anderer Stelle Entlastung geben kann.

2.2 Wer führt start up! durch?

Das start up!-Projekt kann grundsätzlich genauso von einem Einzelkämpfer durchgeführt werden, wie von einem Team. Führt eine Person das Projekt alleine durch, spart das natürlich viele Vorbereitungszeit für Absprachen und gemeinsame Überlegungen. Trotzdem spricht aus unserer Sicht vieles dafür, das start up!-Projekt in einem Team aus haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen durchzuführen:

  • Verschiedene MitarbeiterInnen bringen unterschiedliche Gaben ein
  • Arbeitsteilung kann auch eine Reduzierung der Arbeitsbelastung bedeuten
  • Einige Aktionen/Methoden sind nur im Team möglich (z.B. moderierte Gruppenarbeiten, bestimmte Spiele auf Freizeiten)
  • Ehrenamtliche haben für die Teilnehmenden eine Vorbildfunktion und können die Integration der Teilnehmenden in die Gemeinde nach Abschluss des Projektes erleichtern.
  • Last but not least: Ein Team mit Ehrenamtliche ist auch eine eigene Gruppe in der Gemeinde. Ihre Mitglieder profitieren sicher auf unterschiedliche Art und Weise von ihrem Engagement und haben selbst einen Lerneffekt dabei.

2.3 Was kostet start up! ?

Das start up!-Projekt kann auch in finanzieller Hinsicht unterschiedlich gestaltet werden. Die höchsten Unkosten werden für das Wochenende entstehen. Da auch die Durchführung des Wochenendes auf ganz unterschiedlichen Niveaus erfolgen kann,  sind in der unten stehenden Musterkalkulation zwei unterschiedliche Varianten durchgerechnet (Zum einen: Wochenende in einer Jugendbildungsstätte; zum anderen: Wochenende in einem Selbstversorgerhaus).

Außerdem sind auf der Ausgabenseite neben der Anschaffung von Teilnehmenden-Mappen und Arbeitshilfen für die Teamer noch Materialien für die Abende (Papier, Moderationsmaterial etc.) sowie gegebenenfalls Verpflegung (Kekse, Getränke etc.) zu berücksichtigen.

Auf der Einnahmeseite könnte – was wir für angemessen halten – ein Teilnehmenden-Beitrag stehen sowie Zuschüsse aus kirchlichen oder staatlichen Quellen. Die landeskirchlichen Ämter für Jugendarbeit können dabei sicher gut beraten.

Musterkalkulation

Für eine angenommene Gruppe von 15 Teilnehmenden, einem Hauptamtliche und vier Ehrenamtlichen.
Durchführung des start up!-Projektes mit 15 Treffen an Abenden und einem Wochenende.

Ausgaben
Kosten für Werbematerialien = 50 €
Mappen für die Teilnehmenden und Teamer = 80 €
Material an den Abenden: Papier, Plakate, Stifte, Deko…
(im Durchschnitt 15 € pro Abend)
= 225 €
Verpflegung und Snacks an den Abenden
(im Durchschnitt 10 € pro Abend)
= 150 €
Kosten für das Wochenende (ohne Anreise)
o Unterkunft und Vollverpflegung
o Fall 1: in einer Jugendbildungsstätte = 1700 €
o Fall 2: in einem Selbstversorgerhaus = 850 €
o Materialien = 120 €
Gesamtausgaben:
o Fall 1 (Wochenendfreizeit in einer Jugendbildungsstätte) = 2325 €
o Fall 2 (Wochenendfreizeit im Selbstversorgerhaus) = 1475 €
Einnahmen
Teilnahme-Beiträge: 15 × 40 € = 600 €
Zuschüsse über landeskirchliche Förderung für die start-up!-Abende = 275 €
Zuschüsse für das Wochenende (Förderung durch das Bundesland) = 335 €
Gesamteinnahmen: = 1210 €
Gesamtkosten für die Durchführung des start-up!-Projekts
Fall 1 (Wochenendfreizeit in einer Jugendbildungsstätte) = 1115 €
Fall 2 (Wochenendfreizeit im Selbstversorgerhaus) = 265 €

Alle Angaben sind ungefähre Schätzungen, die auf den bisherigen Erfahrungen beruhen, aber natürlich auch stark von den individuellen Voraussetzungen und Ansprüchen in den Gemeinden abhängen sowie von den Förderungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bundesländern und Landeskirchen.